Nachweis über die Förderung durch Krankenkassen
Die finanzielle Sicherung unserer Arbeit stützt sich auf: Spenden, Mitgliedsbeiträge, Sponsoring sowie Fördermittel von Stiftungen und Krankenkassen.
Die Selbsthilfeförderung gemäß § 20h SGB V durch die gesetzlichen Krankenkassen ist von besonderer Bedeutung für die ACHSE, bildet sie doch eine der wesentlichen Säulen der Finanzierung und somit Realisierung unserer Arbeit für Menschen mit Seltenen Erkrankungen. Dafür bedanken wir uns in den jeweiligen Berichten zu den geförderten Projekten auch noch einmal besonders.
- Förderung durch Kassen 2024
- Förderung durch Kassen 2023
- Förderung durch Kassen 2022
Dank der langjährigen Unterstützung der BARMER konnte ACHSE eine qualitativ hochwertige Selbsthilfe Akademie aufbauen. Ebenfalls wurde das Angebot der "ACHSE Beratung für Betroffene und Angehörige" von 2016 bis 2021 insbesondere durch die großzügige Förderung der BARMER im Rahmen der Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V für drei Jahre ermöglicht. (Gewährleistungs- oder Leistungsansprüche gegenüber der BARMER können aus der finanziellen Förderung nicht erwachsen. Für die Inhalte und Gestaltung ist die ACHSE e.V. allein verantwortlich.) Seit 2022 fördert die Barmer die Modernisierung der ACHSE-Website im Rahmen einer Projektförderung bis 2023.