Inhalt
Die ACHSE und ihre Mitglieder haben sich verpflichtet, die Leitsätze der Selbsthilfe […] in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten.
Selbstauskunft Transparenz nach den Leitsätzen der BAG SELBSTHILFE
Verpflichtungen der ACHSE und ihrer Mitglieder
Die ACHSE und ihre Mitglieder haben sich verpflichtet, die „Leitsätze der Selbsthilfe für die Zusammenarbeit mit Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen, insbesondere im Gesundheitswesen", die durch die BAG SELBSTHILFE und den Paritätischen Wohlfahrtsverband am 30. April 2005 aufgestellt wurden in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten.
Gemäß Art. 7 e der Leitsätze ist jede Selbsthilfeorganisation angehalten, jedwede Kooperation mit und Unterstützung durch Wirtschaftsunternehmen transparent zu gestalten. Die Einnahmen von Wirtschaftsunternehmen der pharmazeutischen Industrie, von Herstellern medizinischer Geräte oder Hilfsmittel sowie von den Firmen, die mit solchen Firmen eng verbunden sind, sind auf der Website der Selbsthilfeorganisation zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichung muss mindestens die Angaben aus der Matrix der Selbstauskunft in der Fassung von 30. April 2016 enthalten.
Zentrale Inhalte dieser Leitsätze sind:
- Kooperationen müssen mit den Zielen und Aufgaben der Selbsthilfeorganisationen im Einklang stehen. Jede Kooperation ist transparent zu behandeln.
- Die Beendigung einer Kooperation darf zu keiner Zeit den Fortbestand der Vereinsarbeit bedrohen.
- Nicht zulässig sind einseitige Darstellungen zugunsten eines bestimmten Unternehmens, einer Behandlungsform oder eines Produktes.
- Selbsthilfeorganisationen werben nicht für Produkte und empfehlen sie auch nicht. Selbstverständlich können sie aber über die neuesten Entwicklungen und bestmögliche Therapien mit ihren Vor- und Nachteilen informieren.
- Verbandsinformationen und Werbung von Pharmafirmen, Hilfsmittelanbietern und anderen Branchen müssen eindeutig getrennt und erkennbar sein.
- Veranstaltungen und Publikationen mit Unternehmensfinanzierung müssen neutral und unabhängig bleiben.
- Ein Kooperationsvertrag schafft klare, verbindliche Absprachen und sorgt für Transparenz, zum Beispiel bei der Nutzung von Namen und Logo.
Selbstauskunft ACHSE
Transparenzerklärung Vorstandmitglieder
- Geske Wehr, Vorsitzende des Vorstands [PDF, 112.42 KB]
- Sandra Mösche, 2. stellv. Vorsitzende [PDF, 101.31 KB]
- Dr. Willibert Strunz, Schatzmeister [PDF, 103.37 KB]
- Florian Innig, Mitglied des Vorstands [PDF, 830.43 KB]
- Dr. Wiebke Papenthin, Mitglied des Vorstands [PDF, 109.76 KB]
- Annika Schlaud, Mitglied des Vorstands [PDF, 411.49 KB]
Die ACHSE wird beraten durch Christoph Nachtigäller; Gründungsvorstand und Ehrenvorsitzender der ACHSE.
Finanzberichte
Ein- und Ausgabensituation der ACHSE
Die finanzielle Sicherung unserer Arbeit stützt sich auf: Spenden, Mitgliedsbeiträge, Sponsoring sowie Fördermittel verschiedener Krankenkassen (Förderung gemäß § 20c SGB V) und Stiftungen.
Förderung durch Krankenkassen
Nachweis über die Förderung durch Krankenkassen
Die finanzielle Sicherung unserer Arbeit stützt sich auf: Spenden, Mitgliedsbeiträge, Sponsoring sowie Fördermittel von Stiftungen und Krankenkassen.
Die Selbsthilfeförderung gemäß § 20h SGB V durch die gesetzlichen Krankenkassen ist von besonderer Bedeutung für die ACHSE, bildet sie doch eine der wesentlichen Säulen der Finanzierung und somit Realisierung unserer Arbeit für Menschen mit Seltenen Erkrankungen. Dafür bedanken wir uns in den jeweiligen Berichten zu den geförderten Projekten auch noch einmal besonders.
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