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Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Websites gemäß § 12 Behindertengleich-stellungsgesetz (BGG) sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Die ACHSE wird seine Website www.achse-online.de so weit wie möglich barrierefrei gestalten und in Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Nach Abschluss der Anpassungen wird die Website einem WCAG-Test unterzogen. Sobald die Testergebnisse vorliegen, werden sie an dieser Stelle veröffentlicht werden.
Diese Erklärung wurde am 25. Januar 2022 erstellt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Teilbereiche, die z.B. nicht barrierefrei sind:

  • Grafische Bedienelemente und informationstragende grafische Elemente halten nicht immer den Mindestkontrast ein und können daher teilweise schwer wahrnehmbar sein.
  • Anderssprachige Abschnitte und Wörter sind nicht immer technisch als solche gekennzeichnet, was zu unverständlicher Aussprache in Vorlese-Software führen kann.
  • Die Syntax enthält ein paar formelle Fehler, die die Zugänglichkeit jedoch nicht einschränken sollten.
  • Einige Bedienelemente verfügen nicht über die notwendigen Rollen, Namen, Statusangaben und dazugehörige Steuerungskonzepte, was die Bedienung dieser Elemente einschränkt.
  • Alternativtexte von Grafiken ersetzen die Bilder nicht immer gleichwertig. In einigen Fällen dienen die Bilder nur der Dekoration und sind zum Verständnis der Inhalte nicht notwendig.
  • Herunterladbare Dokumente sind ggf. nicht barrierefrei. Betreffende Dateien werden schnellstmöglich durch eine barrierefreie Version ersetzt.
  • In Einzelfällen werden in der Navigation bedingte Trennzeichen zur Silbentrennung genutzt, welche leider von einigen assistiven Technologien nur mangelhaft verarbeitet werden. Aufgrund der in diesem Auftritt genutzten Begriffe ist eine alternative technische Lösung jedoch nicht praktikabel. Bitte wenden Sie sich bei Problemen an die Hersteller Ihrer Hilfssoftware.
  • Konzeptionell bietet die Vorlese- und Texthervorhebung Software Readspeaker in einigen wenigen Situationen Vorteile für z. B. Analphabeten, sofern keine alternative Technologie vorhanden ist. Für alle anderen Nutzer erhöht der Readspeaker die Komplexität der Bedienoberfläche und führt zu weiteren Barrieren.

Barriere melden! Hinweise zur Barrierefreiheit

Sind Ihnen weitere Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.achse-online.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.

Sie können uns auch per Post oder E-Mail kontaktieren:

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Hinweis an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag dort auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse: